In der Blücherstraße 17 sind insgesamt 22 Wohnungen vorhanden. Zur Zeit sind alle Wohnungen bewohnt, es ergeben sich jedoch immer mal Veränderungen. Deshalb lohnt es sich bei echtem Interesse durchaus ab und zu hier nachzusehen.
Gemeinschaftlich Wohnen ist ein genossenschaftliches Wohnprojekt und keine Wohnungsgesellschaft. Die
Vergabe einer Wohnung setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, einen Grundkonsens über
die Projektziele sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Vorhabens und die Mitwirkung an
der Projektarbeit voraus.
Ein gegenseitiges Kennen Lernen von zukünftiger Hausgemeinschaft und Wohnprojektinteressierten
ist durch die Teilnahme an den Projektprojektversammlungen möglich. Bei diesen Treffen zeigt
sich nach einiger Zeit, ob man zusammen passt oder nicht. Die Entscheidung über die Vergabe
einer Wohnung und damit die Aufnahme der Interessierten in das Wohnprojekt trifft die Projektgruppe.
Um eine Wohnung zu erhalten, ist eine finanzielle Beteiligung notwendig. Die Höhe der Einlage
orientiert sich an der Wohnungsgröße; sie beträgt 450 € pro qm. Diese
Pflichteinlage dient in erster Linie der Finanzierung der gemeinschaftlichen Räume und
Einrichtungen. Für die Wohnung ist darüber hinaus ein monatliches Nutzungsentgelt von ca.
6,50 €/qm und Nebenkosten zu zahlen.
Für den Bezug von Sozialwohnungen ist ein
Wohnberechtigungsschein notwendig; die Pflichteinlage entfällt.